Auswahlkriterien
Dozenten- und Personalmobilität
Zielgruppe:
- In der Dozenten- und Personalmobilität dürfen nur Personen gefördert werden, die an der vertragsnehmenden deutschen Hochschule (Outgoing-Mobilität) oder bei einem förderfähigen Unternehmen im Ausland tätig sind (Incoming-Mobilität) („Unternehmen“ im Sinne des Ratsschluss sind im öffentlichen oder privaten Sektor wirtschaftlich tätige Unternehmungen, unabhängig von der Größe, Rechtsform oder Wirtschaftsbereich, einschließlich der Sozialwirtschaft und die
- Staatsangehörige eines am ERASMUS-Programm teilnehmenden Landes sind,
- oder in dem Land, in dem sie ihren Wohnsitz haben, im Rahmen der nationalen Gesetzgebung offiziell als Flüchtlinge, Staatenlose oder als dort ständig wohnhaft anerkannt sind.
Anmerkung: Unternehmenspersonal sind finanziell geförderte Incomings, die auf Einladung der deutschen Gasthochschule nach Deutschland kommen. ERASMUS-Aufenthalte von deutschen Unternehmensvertretern an einer ausländischen Partnerhochschule können nicht durch deutsche Hochschulen gefördert werden. Solche Aufenthalte können nur auf der Grundlage einer Einladung von ausländischen ERASMUS-Hochschulen gefördert werden.
Förderfähige Länder:
Die 31 in Erasmus förderfähigen Länder in alphabetischer Reihenfolge sind:
Belgien, Bulgarien, Dänemark, Deutschland, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Großbritannien, Irland, Island, Italien, Lettland, Lichtenstein, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Norwegen, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechische Republik, Türkei, Ungarn und Zypern.
Überseeische Gebiete:
Zusätzlich zu den oben genannten Ländern sind auch die jeweiligen Überseegebiete förderfähig
Schweiz:
Informationen zur indirekten Beteiligung der Schweiz am EU-Programm für Lebenslanges Lernen: Die Schweiz ist noch kein Vollmitglied des LLP, finanziert jedoch aus eigenen Mitteln (wie bisher) Austausche (incomings und outgoings) im Bereich Auslandsstudium, Auslandspraktikum, in der Dozenten- und der Personalmobilität.
Kontakte: www.studex.ch, www.s-o-l.ch, www.ti.ch
Förderdauer:
- Dozentenmobilität:
Zuschüsse können nur Lehraufenthalte von wenigstens fünf Unterrichtsstunden und maximal sechs Wochen vergeben werden. Dringend empfohlen wird ein Minimum von fünf Arbeitstagen, um effektiv einen Beitrag zum Lehrplan und dem akademischen Leben der Gasthochschule leisten zu können, deshalb sollten kürzere Aufenthalte die Ausnahme sein. Vorrang ist solchen Mobilitätsmaßnahmen einzuräumen, die darüber hinaus die Entwicklung neuer Lehrmaterialien zur Folgen haben oder der Stärkung und dem Ausbau der Verbindungen zwischen Fachbereich und Fakultäten sowie der Vorbereitung künftiger Kooperationsprojekte dienen.
Eine wiederholte Förderung ist grundsätzlich möglich, jedoch sollten vorrangie Zuschüsse an Dozenten vergeben werden, die noch keinen ERASMUS-Lehraufenthalt durchgeführt haben. Die Splittung einer Dozentur auf zwei Hochschuljahre, und somit auch die Finanzierung aus zwei aufeinander folgenden Förderjahren, ist ausnahmslos ausgeschlossen.
Vor der Dozentur ist ein Lehrprogramm zu erstellen. Dieses soll eine Vereinbarung über die Anzahl der Lehrstunden enthalten.
Die tatsächliche Dauer des Lehraufenthalts ist schriftlich nachzuweisen.
- Personalmobiltät:
Die Förderdauer in der Personalmobilität liegt zwischen einer (= 5 Arbeitstage) und sechs Wochen. Von der Mindestdauer kann ausnahmsweise für hochrangige Hochschulvertreter abgewichen werden.
Eine wiederholte Förderung ist grundsätzlich möglich, jedoch sollten prioritär Zuschüsse an Personen vergeben werden, welche noch keine Förderung im Rahmen von ERASMUS erhalten haben.
Vor der Förderung ist ein Arbeitsplan zu vereinbaren, der angestrebte Ziele des Austausches erklären soll.
Die tatsächliche Dauer der Fortbildung ist schriftlich nachzuweisen.
Fördersätze:
Die finanzielle Regelung für die Dozenten- und die Personalmobilität sind identisch. Der Mobilitätszuschuss beinhaltet Fahrt- und Aufenthaltskosten.
Grundsätzlich können die Mobilitätzuschüsse für Dozenten sowie für Hochschul- und Unternehmenspersonal gemäß dem jeweils geltenden Reisekostengesetz oder nach den Länderhöchstsätzen der EU gezahlt werden. Bei den Fahrtkosten sind die realen Ausgaben erstattungsfähig. Bei den Aufenthaltskosten können Pauschalen bis zum maximalen EU-Länderhöchstfördersatz gezahlt werden. Die Aufenthaltskosten werden auf der Grundlage von Tages- und Wochensätzen berechnet, wobei eine Woche 5 vollen Arbeitstagen entspricht. Aus dem Programm der Person muss hervorgehen, dass an den zu fördernden Tagen Aktivitäten im Zusammenhang mit der Mobilitätsmaßnahme stattgefunden haben. Wochenenden und Ferien können nur bezuschusst werden, wenn nachweislich an diesen Tagen gearbeitet oder gereist wurde (z.B. durch Bestätigung der Gasthochschule).
Durchschnittlich ca. 800€ pro Woche für Reise- und Aufenthaltskosten. Für die Förderung behinderter Dozenten oder Mitarbeiter gibt es auf Antrag weitere Zuschüsse.
Eine Teilnahme von Dozenten soweie Hochschul- und Unternehmenspersonal an EILC-Sprachkursen kann nicht finanziell unterstützt werden.
Eine parallele Förderung für gleichartige Kosten aus Mitteln anderer EU-Programme ist ausgeschlossen.
Eine Förderung über den 30. September 2010 hinaus ist ohne Ausnahme unzulässig.
Förderkriterien:
- Grundsätzlich gleiche Förderung für alle
- Jeder soll die Möglichkeit erhalten, eine erforderliche Dozentur oder Fortbildung zu realisieren
- Mehrfachförderungen einer Person sind möglich, solange überschüssige Mittel zur Verfügung stehen
Ausschlusskriterien:
- Ablehnung durch Partnerhochschule
- Kein entsprechendes bilaterales Agreement
- Keine finanziellen Mittel mehr zur Verfügung (Verschiebung möglich)
Bewerbungsunterlagen:
- Anmeldung des Auslandsreisewunsches im akademischen Auslandsamt
- Dienstreiseantrag im Referat „Finanzen“
- ERASMUS-Reiseunterlagen:
- für Dozentenmobilität
- für Personalmobilität
Bewerbungsschluss:
Laufende Bewerbung möglich
Auswahlkriterien:
- Vorliegen eines bilateralen Agreements inkl. Austauschvereinbarung
- Ausgewogene Mobilität zwischen Ingenieur- und Wirtschaftswissenschaften

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