Auswahlkriterien
Auswahlkriterien für ein ERASMUS-Auslandsstudium an europäischen Partnerhochschulen und ein Auslandspraktikum in Europa
Zielgruppe:
An der Hochschule Deggendorf immatrikulierte Studierende, die Staatsangehörige eines am Programm teilnehmen Landes sind oder in dem Land, in dem sie ihren Wohnsitz haben, im Rahmen der nationalen Gesetzgebung offiziell als Flüchtlinge, Staatenlose oder als dort ständig wohnhaft anerkannt sind.
Förderfähige Länder:
Die 31 in Erasmus förderfähigen Länder in alphabetischer Reihenfolge sind:
Belgien, Bulgarien, Dänemark, Deutschland, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Großbritannien, Irland, Island, Italien, Lettland, Lichtenstein, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Norwegen, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechische Republik, Türkei, Ungarn und Zypern.
Überseeische Gebiete:
Zusätzlich zu den oben genannten Ländern sind auch die jeweiligen Überseegebiete förderfähig.
Schweiz:
Informationen zur indirekten Beteiligung der Schweiz am EU-Programm für Lebenslanges Lernen: Die Schweiz ist noch kein Vollmitglied des LLP, finanziert jedoch aus eigenen Mitteln (wie bisher) Austausche (incomings und outgoings) im Bereich Auslandsstudium, Auslandspraktikum, in der Dozenten- und der Personalmobilität.
Kontakte: www.studex.ch, www.s-o-l.ch, www.ti.ch
Förderdauer:
Auslandsstudium (SMS):
Mobilitätszuschüsse für Studierende können für einen Zeitraum von mindestens 3 Monate bis maximal 12 Monate vergeben werden. Einzige Ausnahme hiervon sind die in manchen Teilnahmeländern angebotenen Trimester oder „terms“, die oft die Mindestförderdauer von 3 Monaten unterschreiten.
Alle Aufenthalte, die als Teil einer „Gesamtmobilität“ in mehr als einem Land stattfinden, müssen prinzipiell jeder für sich (je Land) die Mindestdauer erfüllen (d. h. Mindestdauer insgesamt 6 Monate).
Auslandspraktika (SMP):
Praktika von Studierenden (SMP) müssen mindestens 3 Monate und dürfen höchstens 12 Monate dauern. Bei SMP können bereits Studierende im ersten Studienjahr gefördert werden.
Wiederholte Förderung:
Bei der Förderung von Studierenden sind folgende Grundregeln zu beachten:
- Ein Studierender kann nur einmal (egal ob mit oder ohne finanziellen Zuschuss) für ein ERASMUS-Auslandsstudium (SMS) (maximal 12 Monate) und einmal für ein ERASMUS-Auslandspraktikum (SMP) (maximal 12 Monate) gefördert werden.
- Wurde ein Studierender bereits einmal (mit oder ohne finanziellen Zuschuss) in SOKRATES/ERASMUS bzw. LEONARDO DA VINCI gefördert, kann er im 1. Fall noch eine Förderung für ein Auslandspraktikum (SMP) und im 2. Fall für ein Auslandsstudium in ERASMUS (SMS) und zusätzlich jeweils noch einen Zuschuss für einen Masterstudiengang in ERASMUS-Mundus erhalten.
- Die Gesamtdauer aller ERASMUS-Aufenthalte ist auf maximal 24 Monate pro Studierenden begrenzt (inkl. ERASMUS-Mundus).
Verlängerung des laufenden Mobilitätszeitraumes:
Die entsendende Hochschule und die aufnehmende Hochschule/Einrichtung können unter folgenden Voraussetzungen eine Verlängerung des laufenden Mobilitätszeitraums vereinbaren:
- Die Vereinbarung und die entsprechenden Vorkehrungen müssen vor dem geplanten Ende des laufenden Aufenthalts getroffen werden.
- Der Verlängerungszeitraum muss sich unmittelbar an den laufenden Aufenthalt anschließen. Es darf keine Unterbrechung geben (Feiertage und Hochschulferien gelten nicht als Unterbrechung!).
- Kein Mobilitätszeitraum, auch keine Verlängerung, darf über den 30. September 2010 hinausgehen.
- Eine Verlängerung darf nicht die Überschreitung der Förderdauer von 12 Monaten zu Folge haben.
Förderhöchstsätze:
- für Studium: € 300 pro Aufenthaltsmonat
- für Praktikum: € 400 pro Aufenthaltsmonat in Abhängigkeit von der Höhe des Praktikumsentgelts.
- Studierende im ersten Studienjahr können nicht gefördert werden (Ausnahme Praktikum). Die Förderung ist bis einschließlich der Promotion möglich. Die tatsächliche Dauer der Mobilität ist schriftlich nachzuweisen.
Es können zusätzlich Intensivsprachkurse und EILC-Sprachkurse zur Vorbereitung des Auslandsaufenthalts finanziell unterstützt werden. Bitte Bedarf mit der Bewerbung anmelden.
ERASMUS-Stipendien sind BAföG und Stiftungsstipendien unschädlich
Förderkriterien:
- Grundsätzlich gleiche Förderung für alle, nicht immer bis zu den Höchstsätzen möglich
- Rechtzeitigkeit der Bewerbung
- Orientierung an EU-Länderhöchstsätzen und Praktikumsentgelt
- Geringe oder keine Förderung für return-to-home Studierende
Ausschlusskriterien:
- Begründete Ablehnung durch Partnerhochschule
- Nicht genügend freie Plätze gem. bilateral Agreement
- Verspäteter Eingang der Bewerbung bei Platzmangel
- Keine akademische Anerkennung der Studienleistung bzw. des Praktikums
- Return-to-home country Studierende bei Platzmangel
Bewerbungsunterlagen:
- Motivationsschreiben
- Lebenslauf
- Letzes Notenblatt
- Praktikumsvertrag (nur für Auslandspraktikum)
- BAföG-Bescheid (nur für Auslandspraktikum)
- Lichtbil
Bewerbungsschluss:
- Studium: 4.4. jährlich für darauffolgendes akademisches Jahr
- Praktikum: 31.8 für darauffolgendes WS
28.8 für darauffolgendes SS
Auswahlkriterien:
Studium:
- Vollständige und rechtzeitige Bewerbung
- Entsprechendes Austauschkontingent muss vorliegen, freie Plätze vorhanden sein
- Für Studiengang geeignete Hochschule
- Passabler Notenschnitt und sprachliche Eignung (gute Kenntnisse der Unterrichtssprache, Grundkenntnisse der Landessprache)
- Ausgewogene Verteilung zwischen Ingenieur- und Wirtschaftswissenschaften
- Motive für Auslandsstudium
- Nachrangige Berücksichtigung: return-to-home country Studierende (ausländische Studierende, die in ihren Heimatländern ein ERASMUS-Studium anstreben)
Praktikum:
- Vollständige Bewerbungsunterlagen
- Anerkanntes Praktikum
- Notenschnitt und sprachliche Eignung (gut Kenntnisse der Arbeitssprache, Grundkenntnisse der Landessprache)
- Motive für Auslandspraktikum

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